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Änderung der Vergabekriterien

Der Wohnungsmarkt in Lüdinghausen ist angespannt. Mit den geplanten Baugebiete Hesselmanngraben, Eickholter Busch, Baumschulenweg-Ost und Aabach hat die Stadt Lüdinghausen in naher Zukunft Baugrundstücke zur Verfügung, die hier für Entlastung sorgen können. Dabei wird dieses Angebot die Nachfrage möglicherweise nicht decken können. Obwohl die Vergabe städtischer Baugrundstücke nach festen Kriterien erfolgt, hat es in der Vergangenheit oftmals Fragen und Irritationen bei der Vergabe städtischer Baugrundstücke insbesondere bei Grundstücksinteressenten gegeben, die im Vergabeverfahren nicht zum Zuge gekommen sind. „Das Vergabeverfahren sollte transparenter gestaltet werden und die aktuellen Vergaberichtlinien müssen aktualisiert werden, bevor die Grundstücksvergabe in den jetzt geplanten Baugebieten anläuft“, fordert die CDU-Fraktion.

Die aktuellen Vergaberichtlinien für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken datieren von 21.06.2012 und sind mithin fast acht Jahre alt. Inzwischen haben sich die Lebens- und Wohnverhältnisse und die Ziele der Stadtentwicklung verändert. Beispielsweise hat das städtebauliche Ziel bei der Erschließung neuer Wohnbaugebiete den Eingriff in die Umwelt durch energiesparende Bauweise und eine umweltgerechte Gestaltung von Freiflächen in jüngster Vergangenheit zunehmend an Bedeutung gewonnen. Neben familienfreundlichen Vergabekriterien sollte die Bereitschaft, eine umweltgerechte Schaffung von Wohnraum zu realisieren, bei der Grundstücksvergabe angemessen berücksichtigt werden.

Darüber hinaus ist nach Auffassung der CDU-Fraktion das ehrenamtliche Engagement vor Ort bei der Grundstücksvergabe ein Kriterium, das eine messbare Berücksichtigung bei der Zuteilung von aktuell sehr gesuchten Baugrundstücken verdient hätte.

Außerdem ist in den aktuellen Vergaberichtlinien die „Rückkehrmöglichkeit“ von alteingesessenen Lüdinghausern und Seppenradern bei der Grundstücksvergabe möglicherweise anders zu gewichten.

Daneben sind bei der Grundstücksvergabe auch immer wieder Umgehungstatbestände zu beobachten. Beispielsweise wird bei der Grundstücksvergabe der Verkauf bestehenden Eigentums zugesichert, aber in der Folge teilweise nicht umgesetzt. Denkbar wäre hier, die Pönale für nicht eingelöste Zusicherungen im Vergabeprozess spürbar anzuheben.

Schließlich ist der Vergabeprozess unbedingt transparenter zu gestalten. Oftmals ist es in der Vergangenheit zu Irritationen gekommen, weil vermeintlich geringer bepunktete Grundstücksbewerber bei der Vergabe berücksichtigt wurden, während andere Bewerber sich dadurch benachteiligt gefühlt haben. Die CDU-Fraktion schlägt hier vor, die Grundstücksvergabe öffentlich durchzuführen. Dieses Verfahren wird beispielsweise in der Stadt Olfen mit Akzeptanz in der Bevölkerung erfolgreich praktiziert.


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